Erfüllt Ihr WiFi-Netzwerk die DSGVO?

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Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt neue Verpflichtungen für Unternehmen, die ihren Kunden ein kostenloses oder kostenpflichtiges WiFi-Netzwerk zur Verfügung stellen. Bei der Umsetzung der DSGVO wird diese Tätigkeit als Verarbeitung personenbezogener Daten angesehen, so dass die in der Verordnung geforderten Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

Von nun an wird es nicht möglich sein, auf offene WiFi-Netzwerke zuzugreifen. Es ist notwendig, ein Benutzeridentifikationssystem (HotSpot) zu installieren. Dieses System verlangt von ihnen, die Bedingungen zu akzeptieren, bevor der Zugriff gestattet wird, und es auch verwaltet die Systemsicherheit.

Im Allgemeinen diese Verordnung verpflichtet die Unternehmen, alle Benutzer ihrer WiFi-Netzwerke ordnungsgemäß zu identifizieren.

Innerhalb der gesammelten Daten gibt es:

  • IP-Adresse/Gerätename
  • Benutzername
  • Zimmernummer (in Hotels)
  • Verbindungsitzungen
  • besuchte Seite
  • Gerätetyp
  • Terminal-Betriebssystem
  • verwendeter Browser
  • Sprache

Die DSGVO verpflichtet den Dienstleister (den Verantwortlichen), die Benutzer über die folgenden Punkte zu informieren:

  • Identität und Kontaktformular des Verantwortlichen.
  • Zwecke, für die die Daten bestimmt sind, ihre Kategorie und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Zeit der Datenspeicherung.
  • Wie ihre Rechte auszuüben.

Von nun ist es – zusätzlich zur Identifizierung der Benutzer, die auf unser WiFi-Netzwerk zugreifen, sie über ihre Rechte informieren, die Kommunikation schützen und verhindern, dass Unbefugte freien Zugang haben – notwendig, dass diese Verbindung auf sichere und verschlüsselte Weise hergestellt wird.

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung 2016/679 und Artikel 31 bis des spanischen Strafgesetzbuches besteht eine Verpflichtung zur Anpassung, um zu verhindern, dass man Opfer böswilliger Angriffe wird, und um Probleme und Strafen zu vermeiden, die aufgrund zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung verursacht werden. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Verordnung können zwischen 60.000 € und 600.000 € liegen.

Haben Ihre Kunden ihr WiFi-Netzwerk an die neuen Datenschutzbestimmungen angepasst?

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Pedro Simón

TÜV lizenzierte Datenschutzbeauftragte

Doctor en Derecho con mención internacional, que cuenta con una amplia experiencia docente como profesor en diversas instituciones (UdG, UOC, UNIR, ICAB) y que ha investigado ampliamente sobre el derecho digital, es autor de publicaciones como El régimen constitucional del derecho al olvido digital y El reconocimiento del derecho al olvido digital en España y en la UE: Efectos tras la STJUE de 13 de mayo de 2014.

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